Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) der VON HOFF AG
1. Geltungsbereich:
Alle unsere Verkäufe, Lieferungen und Dienstleistungen unterliegen vollumfänglich diesen Bedingungen. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor. Allfällige allgemeine Einkaufs-, Geschäfts-, Liefer- oder sonstige Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung.
2. Angebote / Vertragsabschluss:
Unsere Angebote sind zeitlich befristet, entweder gemäss der Befristung im Angebot oder ohne Angabe 30 Tage ab Ausstellungsdatum. Unsere Angebote sind vertraulicher Natur und dürfen nur solchen Personen zur Einsicht überlassen werden, die unsere Angebote tatsächlich bearbeiten. Unsere Angebote gelten mit Bestätigung durch den Kunden per E-Mail oder mündlich als angenommen. Unsere Auftragsbestätigung fasst den Auftrag lediglich nochmals zusammen.
3. Preise:
Unsere Preise verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer.
Die Preise gelten exklusiv Verpackung, Porto und Versicherung. Alle Preisangaben auf Preislisten und Prospekten sind unverbindlich und freibleibend. Die Annahme und Ausführung von Aufträgen kann von einer Sicherstellung oder Vorauszahlung abhängig gemacht werden. Sollten sich im Laufe der Auftragsabwicklung Änderungen ergeben durch Preisaufschläge, zusätzliche fiskalische Belastungen, Zollerhöhungen oder starker Währungsschwankungen, so behalten wir uns eine entsprechende Preisanpassung vor.
Allfällige direkte, indirekte oder nachträgliche Preisvergünstigungen sind gemäss Krankenversicherungsgesetz an die Patienten bzw. Krankenkassen weiterzugeben.
4. Zahlung:
Alle Rechnungen sind zahlbar innert 30 Tage rein netto, sofern nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart wurden. Die Zurückhaltung von Zahlungen und die Verrechnung von Forderungen infolge irgendwelcher von uns nicht anerkannter Gegenansprüche ist nicht zulässig.
Bei Zahlungsverzug behalten wir uns das Recht vor, weitere Lieferungen an den Kunden zurückzuhalten und eine Mahngebühr sowie Verzugszinsen zu verrechnen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
5. Eigentumsvorbehalt und Konsignation:
An allen verkauften Produkten behalten wir uns bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises das Eigentumsrecht vor.
6. Konsignation / Testprodukte:
Sofern ein Konsignationslager vereinbart wurde oder wir dem Kunden Testprodukte zur Verfügung stellen, gelten folgende Bestimmungen (sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden):
• Der Kunde stellt für das Lager ausreichend und geeignete Lagerflächen zur Verfügung und sorgt für eine sachgerechte Lagerung und sichere Aufbewahrung der Konsignations- und Testprodukte.
• Der Kunde trägt die laufenden Kosten der Verwahrung und sonstiger damit verbundenen Leistungen sowie die notwendigen Aufwendungen zur Erhaltung der Konsignations- und Testprodukte.
• Der Kunde ist verpflichtet, die Konsignations- und Testprodukte zu versichern (Diebstahl, Beschädigungen, Transportschäden, Feuer, Wasser, etc.) und weist uns den Versicherungsschutz auf Nachfrage nach.
• Während die Konsignationsprodukte im Lager lagern, stehen sie im Eigentum von uns. Das Eigentum sowie Nutzen und Gefahr an den Produkten gehen mit Entnahme zur Verwendung des jeweiligen Produktes aus dem Konsignationslager auf den Kunden über.
• Der Kunde wird die gelieferten Konsignations- und Testprodukte, sobald dies nach ordnungsgemässem Geschäftsgange tunlich ist, spätestens aber innert 48 Stunden, prüfen. Der Kunde beschränkt sich bei der Prüfung auf äusserlich deutlich erkennbare Transport- und Verpackungsschäden, ferner auf die Feststellung der Einhaltung von Menge und Identität der Konsignationsprodukte anhand der Versand- und Lieferpapiere.
• Entdeckt der Kunde bei den vorgenannten Prüfungen oder aber später einen Mangel, wird dieser innerhalb von drei (3) Arbeitstagen ab Feststellung gerügt oder bei Implanationsmeldung/Verbrauch umgehend.
• Der Kunde entnimmt nach Möglichkeit zuerst jene Kosignationsprodukte mit dem kürzesten Verfallsdatum aus dem Lager.
7. Lieferfrist:
In den Angeboten angegebene Lieferfristen sind unverbindlich. Der Kunde kann bei unmittelbaren oder mittelbaren Schäden infolge einer Verzögerung keinen Schadenersatz geltend machen. Teillieferungen sind zulässig.
Die Einhaltung von Lieferfristen setzt voraus, dass der Kunde seine allfälligen Mitwirkungspflichten, wie z. B. Bekanntgabe von Spezifikationen, seinerseits fristgerecht erfüllt.
8. Lieferbedingungen:
Die Lieferung erfolgt ab Lager und via Drittlieferservice. Nutzen und Gefahr gehen mit Übergabe der Produkte an den Lieferservice auf den Kunden über. Offensichtliche Transportschäden müssen auf den jeweiligen Lieferpapieren festgehalten und uns umgehend schriftlich gemeldet werden.
9. Freiwillige Produktrücknahme:
Es besteht kein Anspruch auf Rückgabe der Produkte. Aus Kulanz können wir irrtümlich bestellte oder nicht passende Produkte zurücknehmen, dies jedoch nur unter folgenden Bedingungen:
1. Retouren von Produkten werden nur nach vorheriger Vereinbarung mit uns angenommen.
2. Retouren werden nur zusammen mit der von uns vorgegebenen Retouren Mitteilung angenommen.
3. Offene, gebrauchte und/oder beschädigte Produkte werden nicht zurückgenommen.
4. Unsterile Implantate mit geöffneter Verpackung werden nicht zurückgenommen.
5. Spezialanfertigungen werden nicht zurückgenommen.
6. Mehrweginstrumente zur Reparatur und Rücksendungen dürfen nur mit Dekontaminationsnachweis retourniert werden.
7. Die Produkthaltbarkeit beträgt noch mindestens 6 Monate.
8. Die von einer Rücksendung betroffen Produkte dürfen nicht länger als 30 Tage ausserhalb unseres Lagers sein. Wird diese Frist nicht eingehalten entfällt der Anspruch auf eine Rückgabe.
Sofern wir eine Rücknahme gewähren, erhält der Kunde nach unserem Ermessen entweder einen Ersatz oder eine Gutschrift (abzüglich der Rücknahmekosten).
10. Mängelrüge, Gewährleistung, Haftung:
Der Kunde prüft die gelieferten Produkte unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und etwaige Mängel.
Offensichtliche Mängel der Produkte müssen unverzüglich und spätestens innert 24 Stunden seit Lieferung bei uns gemeldet werden. Wird dies nicht eingehalten, gilt die Lieferung als einwandfrei.
Unsere Gewährleistung erstreckt sich vom Tage des Versands an auf alle innerhalb von 12 Monaten (oder der jeweils individuell vereinbarten Gewährleistungsfrist) auftretenden Mängel, sofern diese nachweisbar ihre Ursache in schlechtem Material oder fehlerhafter Fabrikation haben. Die Gewährleistung beschränkt sich jedoch, nach unserer Wahl, auf Ersatz oder Reparatur der mangelhaften Produkte. Eine allfällige Rücknahme erfolgt nur nach vorheriger Anmeldung und Abstimmung mit uns. Jede weitergehende Gewährleistung wird ausgeschlossen.
Wir haften nicht für Kosten der Demontage oder Neumontage, sowie für irgendwelchen Schaden, der unmittelbar oder mittelbar durch die gelieferten Produkte selbst, deren Gebrauch oder deren Mängel entsteht.
Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten an den Produkten, die ohne unsere schriftliche Zustimmung erfolgen, sowie die Nichteinhaltung unserer Betriebsbedingungen, heben unsere Gewährleistungspflicht auf.
Wir haften nur für Schäden, die dem Kunden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstanden sind. Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen.
11. Vigilance und Information in der Lieferkette:
Der Kunde informiert uns schriftlich über jede Abweichung und Auffälligkeit im Sinne der anwendbaren Gesetze (bspw. Verordnung (EU) 2017/745 bzw. 2017/746 und/oder MepV) zu den von uns gelieferten Produkten und über schwerwiegende Vorkommnisse.
12. Immaterialgüterrechte:
An allen Zeichnungen, Entwürfen, Schaltschemas und Kostenvoranschlägen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor. Auf unser Verlangen sind uns diese Unterlagen bei Ausbleiben von entsprechenden Bestellungen zurückzugeben.
13. Datenschutz:
Die Vertragsparteien sind sich bewusst, dass Abschluss und Erfüllung eines Vertrages zu einer Bearbeitung personenbezogener Daten über die Vertragsparteien, deren Mitarbeiter, Unterauftragnehmer usw. führen kann. Sie erklären sich damit einverstanden, dass solche Daten zur Abwicklung und Pflege ihrer Geschäftsbeziehungen verwendet und zu diesem Zweck auch an Dritte wie z.B. Hersteller, Zulieferanten, Inhaber von Schutzrechten, Unterauftragnehmer, Spediteure, Kreditinstitute in der Schweiz oder im Ausland bekanntgegeben werden können. Die bekanntgebende Partei wird in solchen Fällen durch geeignete organisatorische, technische und vertragliche Vorkehrungen für die Gewährleistung des Datenschutzes sorgen.
14. Gerichtsstand:
Für allfällige Streitigkeiten ist ausschliesslich das materielle schweizerische Recht anwendbar, unter Ausschluss des UN-Kaufrecht (CISG). Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Dietikon ZH.
15. Schlussbestimmungen:
Wir behalten uns die jederzeitige Änderung der AGB vor. Diese werden dem Besteller schriftlich oder auf andere geeignete Weise bekannt gegeben. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung geltende Version der AGB.
Die deutsche Version dieser AGB geht bei Widersprüchen oder Abweichungen jeder anderen Sprache vor.
Version Juli 2024